WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Prüfung als Gefahrgutfahrer ablegen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Gefährliche Güter können auf der Straße nur unter bestimmten Bedingungen befördert werden. Geregelt wird der Transport von Gefahrgut durch die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Abkürzung ADR, französisch für Accord européen relatif au transport international des marchandises dangereuses par route).

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein (im Sinne 8.2.1 ADR).
ADR-Bescheinigung:

Die ADR-Bescheinigung wird Ihnen nach erfolgreicher Teilnahme an einer Schulung bei einem anerkannten Veranstalter und anschließend bestandener Prüfung durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) ausgestellt und ist auf 5 Jahre befristet. Die Prüfung wird durch die IHK durchgeführt und schriftlich abgenommen. Prüfungsvoraussetzung ist die lückenlose Teilnahme an einer von der IHK anerkannten Schulung. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs kann nur erfolgen, wenn der Teilnehmer vorher die Prüfung für den Basiskurs bestanden hat. Für die wiederum zeitlich befristete Verlängerung der ADR-Bescheinigung muss eine Fortbildungs-schulung besucht und eine Prüfung bestanden werden. Das Gültigkeitsdatum der ADR-Bescheinigung wird bei Bestehen um fünf Jahre verlängert.

Teaser

Um gefährliche Güter auf der Straße zu transportieren, müssen Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung besitzen.

Verfahrensablauf

Zunächst besuchen Sie eine mindestens 2,5-tägige Schulung bei einem anerkannten Veranstalter.

  • In der Regel werden Sie durch den Schulungsveranstalter zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) angemeldet. Wenn nicht, melden Sie sich online oder schriftlich bei der IHK an.
  • Die IHK führt die Prüfung durch und legt den Prüfungsort fest.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn die auf dem Prüfungsbogen angegebene Fehlerzahl nicht überschritten wurde.


Nach bestandener Prüfung stellt die IHK Ihnen die ADR-Schulungsbescheinigung aus und Sie können tätig werden

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer. Die IHK genehmigt die Lehrgänge zur Schulung der Gefahrgutfahrer, führt die Prüfungen durch und stellt die ADR-Bescheinigungen aus. Die Schulungen können bei einem anerkannten Schulungsveranstalter durchgeführt werden.

Zuständige Stelle

Schulungen können nur bei von der IHK anerkannten Veranstaltern besucht werden, die Prüfung führt dann die IHK durch, die den Schulungsveranstalter anerkannt hat.

Voraussetzungen

Sie werden zur jeweiligen Prüfung nur zugelassen, wenn Sie ohne Fehlzeiten an der entsprechenden von der IHK anerkannten Schulung teilgenommen wurde. Die Zulassung zur Prüfung für einen Aufbaukurs erfolgt nur dann, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen. Zur Auffrischungsprüfung werden Sie nur zugelassen, wenn Sie neben der Teilnahme an einer anerkannten Schulung eine gültige ADR-Schulungsbescheinigung vorlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  •  Lichtbildausweis
  •  Für Auffrischungs- und Aufbaukursprüfungen: gültige ADR-Schulungsbescheinigung 

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 5 Jahre

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit durch Landesrecht vorgesehen. Detaillierte Informationen zum Widerspruchsverfahren entnehmen Sie ggf. dem Bescheid.
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

Was sollte ich noch wissen?

Kurspläne für die einzelnen Prüfungskategorien können Sie hier finden: DIHK-Informationen für Gefahrgutfahrer

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Fachlich freigegeben am

01.12.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)