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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sobald ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden. Der Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten muss dem Verkehrsträger entsprechen, auf dem das Unternehmen Gefahrgüter transportiert.

Es gibt Schulungen und Prüfungen für den

  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffverkehrs und
  • Seeschiffsverkehr

Sie können die Prüfung als Erstprüfung, Ergänzungsprüfung und Wiederholungsprüfung ablegen. Bei der Erstprüfung müssen Sie eine Schulung von mindestens 22,5 Stunden für den geprüften Verkehrsträger nachweisen. Wenn Sie bereits einen Nachweis haben, diesen aber auf einen zusätzlichen Verkehrsträger ausdehnen möchten, machen Sie die sogenannte Ergänzungsprüfung. Hierfür müssen Sie eine Schulung von 7,5 Stunden für den zusätzlichen Verkehrsträger nachweisen. Diese Prüfung kann einmal (ohne erneuten Lehrgang) wiederholt werden. Erst dann stellt die IHK den Schulungsnachweis für die Dauer von 5 Jahren aus. Die Prüfung kann für einen oder gleichzeitig für höchstens drei Verkehrsträger abgenommen werden.

Für die Prüfung beachten Sie bitte folgende Punkte:

  • Die Prüfungsdauer ist abhängig von der Anzahl geprüften Verkehrsträger. Sie beträgt zwischen 100 (ein Verkehrsträger) und 250 Minuten (maximal vier Verkehrsträger) bei der Grundprüfung und zwischen 50 und maximal 125 Minuten bei der Verlängerungsprüfung. Die Prüfungsdauer bei der Ergänzungsprüfung liegt zwischen 50 (ein Verkehrsträger) und 150 Minuten (maximal drei Verkehrsträger).
  • Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt. Als Hilfsmittel können Sie die einschlägigen Vorschriftentexte für die jeweiligen Verkehrsträger sowie einen nicht programmierbaren Taschenrechner nutzen. Der Einsatz sonstiger elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.

Wenn Sie einen Schulungsnachweis haben, der bald abläuft, können Sie eine Verlängerungsprüfung ablegen. Hierfür müssen Sie Ihren Schulungsnachweis vorlegen. Wenn innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf des Schulungsnachweises die Verlängerungsprüfung bestanden wird, so wird der Schulungsnachweis ab Ablaufdatum um weitere 5 Jahre verlängert. Die Wiederholung der Verlängerungsprüfung innerhalb der Geltungsdauer des Schulungsnachweises ist nicht eingeschränkt.

Sie können die Prüfung unabhängig von der Schulungsstätte und ihrem Wohnort bei jeder IHK im Bundesgebiet ablegen.

Teaser

Um als Gefahrgutbeauftragter bestellt und tätig werden zu können, müssen Sie einen Schulungsnachweis haben. Der Schulungsnachweis wird Ihnen nach der Teilnahme an einer Schulung und einer erfolgreichen Prüfung durch die IHK erteilt.

Verfahrensablauf

Zunächst absolvieren Sie eine Schulung für den oder die gewünschten Verkehrsträger bei einem privaten Anbieter.

  • Nach Teilnahme an der Schulung melden Sie sich online oder schriftlich zur Prüfung bei einer IHK an.
  • Die IHK bestätigt Ihre Prüfungsanmeldung nach Prüfung Ihrer Unterlagen.
  • Sie legen die Prüfung vor Ort bei der IHK ab.
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der im jeweiligen Prüfungsfragebogen angegebenen Höchstpunktzahl erreicht wurde.

Nach erfolgreicher Teilnahme an der Prüfung wird Ihnen der Schulungsnachweis als Gefahrgutbeauftragter ausgestellt und Sie können als Gefahrgutbeauftragter tätig werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihre Industrie- und Handelskammer. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) ist zuständig für die Durchführung der Prüfungen der Gefahrgutbeauftragten in ihrem Bezirk. Sie bestimmt Ort und Zeitpunkt der Prüfung.

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden:

Voraussetzungen

Grundprüfung

  • Absolvierte Schulung bei anerkanntem Schulungsveranstalter für jeweiligen Verkehrsträger von mindestens 22,5 Stunden

Ergänzungsprüfung

  • Gültiger Schulungsnachweis
  • Nachweis über Ergänzungslehrgang für zu prüfenden Verkehrsträger von mindestens 7,5 Stunden Dauer

Verlängerungsprüfung

  • Noch nicht abgelaufener Schulungsnachweis für jeweiligen Verkehrsträger

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • IHK-Anmeldeformular für die Prüfung

Bei Grund-, Ergänzungs- und Wiederholungsprüfungen:

  • Kopie der Lehrgangsbestätigung des Schulungsveranstalters, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

Bei Ergänzungs- und Verlängerungsprüfungen:

  • die Kopie des derzeitigen Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte, das Original ist am Prüfungstag der IHK vorzulegen

Welche Gebühren fallen an?

Für die Teilnahme an der Prüfung inklusive Ausstellung des Schulungsnachweises wird eine Gebühr verlangt. Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK, bei der Sie die Prüfung ablegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Schulungsnachweis hat eine Geltungsdauer von fünf Jahren ab bestandener Grundprüfung.

Der Schulungsnachweis gilt für die Dauer von 5 Jahren. Zur Verlängerung des Schulungsnachweises ist vor Ablauf der Gültigkeit eine Verlängerungsprüfung zu absolvieren.

Bearbeitungsdauer

In der Regel erhalten Sie etwa 2 Wochen nach Ablegen der Prüfung Ihren Bescheid über Bestehen oder Nichtbestehen der Prüfung.

Rechtsbehelf

  • In einigen Bundesländern: Widerspruch
  • Verwaltungsgerichtsverfahren
  • Genaueres entnehmen Sie bitte dem Bescheid über
  • Bestehen / Nichtbestehen der Prüfung

Anträge / Formulare

  • Formulare: Anmeldeformular zur Prüfung für Gefahrgutbeauftragte der jeweiligen IHK
  • Onlineverfahren möglich: teilweise (bei der Anmeldung)
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja (bei der Prüfung)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

13.10.2021
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