WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Handwerk: Schlichtungsstelle
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Handwerksbetrieb und Auftraggeber (Verbraucher gemäß § 13 BGB) zu vermeiden, gibt es bei den Handwerkskammern Schlichtungsstellen. Diese vermitteln bei Streitigkeiten aus Werksverträgen zwischen dem Inhaber eines Handwerksbetriebes und dem Auftraggeber. Die Schlichtungsstellen der Handwerkskammern können sowohl von Auftraggebern (Verbraucher gemäß § 13 BGB) als auch von Handwerksbetrieben angerufen werden!

Teaser

Bei Streitigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und Auftraggebern kann von beiden Seiten die Vermittlungsstelle in Anspruch genommen werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die Rechtsabteilung Ihrer zuständigen Handwerkskammer.

Handwerkskammer Erfurt: www.hwk-erfurt.de
Handwerkskammer für Ostthüringen: www.hwk-gera.de
Handwerkskammer Südthüringen: www.hwk-suedthueringen.de
 

Welche Fristen muss ich beachten?

Es wird darauf hingewiesen, dass durch dieses Verfahren weder Gewährleistungs- noch Verjährungsfristen unterbrochen oder gehemmt werden.

Anträge / Formulare

Nach schriftlicher oder telefonischer Kontaktaufnahme mit der zuständigen Handwerkskammer erfolgt die Zusendung des Antragsformulars.

Was sollte ich noch wissen?

Es ist der Antrag / Beschwerdeschreiben und der erforderliche Schriftverkehr in Kopie einzureichen.

Bemerkungen

Eine vorherige Terminvereinbarung für das Beratungsgespräch ist zweckmäßig.

Bei Bagatellstreitigkeiten mit einem Streitwert von weniger als 100,00 € findet keine Schlichtung statt.

Gemäß § 8 der Verfahrensregelung findet das Schlichtungsverfahren ausschließlich auf dem schriftlichen Weg statt.

Fachlich freigegeben durch

Handwerkskammer  Erfurt

Fachlich freigegeben am

27.09.2019
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)