WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach Eingang des Antrags:

Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Vollständigkeit des Antrags:

a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.

  • Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
  • Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
  • Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
  • Nachweis der Sachkunde Verwiegung

Verfahrensablauf

  • Eingang des Antrags, Erteilung eines Aktenzeichens
  • Ggf. Rücksprache mit antragstellender Person und/oder Klassifizierungsunternehmen und/oder Behörden anderer BL
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Zuordnung eines personenbezogenen Stempels, Erstellung eines Klassifiziererausweises und einer Zulassungsurkunde
  • Belehrung der antragstellenden Person
  • Übergabe der Zulassungsurkunde, des Klassifiziererausweises und der Zulassungsurkunde

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131

Voraussetzungen

  • Vollständiger Antrag
  • Vorhandene Sachkunde
  • Tätigkeit in einem Klassifizierungsunternehmen mindestens drei Monate
  • Ausbildung als Klassifizierer
  • Zuverlässigkeit
  • Unabhängigkeit
  • Sachkunde Verwiegung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vollständiger Antrag
  • zwei aktuelle Lichtbilder
  • Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird
  • Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs
  • Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen
  • Erklärung der Sicherstellung der Unabhängigkeit
  • Führungszeugnis
  • Nachweis der Sachkunde Verwiegung

Welche Gebühren fallen an?

  • Thüringer Verwaltungskostengesetz
  • Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung 
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Rechtsbehelf

Gemäß Bescheid

Anträge / Formulare

Antragsformular mit Anlagen

Was sollte ich noch wissen?

Fortbildungsprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

Fachlich freigegeben am

30.07.2021
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)