WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Radioaktive Stoffe: Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, mit einer Bauartzulassung, die vor dem 1. August 2001 erteilt wurde, ist anzeigepflichtig.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeige
  • Zulassungsschein (Bauartzulassung) der Vorrichtung

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der beabsichtigte Umgang ist der Behörde vorher anzuzeigen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen, die radioaktive Stoffe enthalten, mit einer neuen Bauartzulassung, ist genehmigungs- und anzeigefrei.

Der Umgang mit

  • radioaktiven Stoffen mit einer Aktivität oberhalb der Freigrenzenwerte und
  • Vorrichtungen ohne Bauartzulassung

ist genehmigungspflichtig.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit

Fachlich freigegeben am

05.02.2014
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)