WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtilinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sprengstoffe, Gegenstände mit Explosivstoff und pyrotechnische Gegenstände dürfen in Europa nur auf den Markt gebracht werden, wenn die EG-Baumusterprüfung durchgeführt wurde und ein Vertrag zur Qualitätssicherung abgeschlossen wurde. Der Hersteller ist dann berechtigt, das CE-Zeichen anzubringen. Im Rahmen der Überwachung finden Firmenaudits statt.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Formloses Antragsschreiben; Liste der Produkte, die der Qualitätssicherung unterliegen; Auszüge aus dem Qualitätsmanagementhandbuch; Herstellungs-Verfahrensanweisungen und weitere Herstellungsdokumente.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an:

Was sollte ich noch wissen?

  • 1-6 Monate Bearbeitungsdauer
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)