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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Zertifizierungsdiensteanbieter - Anzeige des Betriebs
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus und werden auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Sie finden die Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter dort im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Zertifizierungsdiensteanbieter".

Für den Betrieb eines solchen Zertifizierungsdienstes müssen Sie keine Genehmigung einholen, jedoch die Tätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen und nachweisen, dass Sie die Voraussetzungen für den Betrieb erfüllen.
Wenn Sie ein Gütezeichen für Ihre Zertifizierungsdienste erhalten möchten, können Sie sich freiwillig als Zertifizierungsdiensteanbieter akkreditieren lassen.

Voraussetzungen

Einen Zertifizierungsdienst darf nur betreiben, wer die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und Deckungsvorsorge besitzt.
Des Weiteren müssen Sie gewährleisten, dass Sie die Anforderungen gemäß Signaturgesetz und Signaturverordnung in folgenden Bereichen erfüllen werden:

  • Erfüllung der Pflichten von Zertifizierungsdiensteanbietern
  • Ausgestaltung des Inhalts von qualifizierten Zertifikaten
  • Gültigkeitsdauer von qualifizierten Zertifikaten

Verfahrensablauf

Die Anzeige müssen Sie bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie muss handschriftlich unterschrieben sein oder mittels eines mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehenen Dokuments vorgenommen werden. Die Anzeige muss Namen und Anschrift des Zertifizierungsdiensteanbieters sowie die Namen der gesetzlichen Vertreter enthalten.

Teaser

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate aus und sind bei der zuständigen Stelle gemeldet. Sie sind auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur zu finden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Ihrer Anzeige müssen Sie folgende Unterlagen beifügen: 

  • Für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, benötigen Sie in der Regel:
      • Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes für den Zertifizierungsdiensteanbieter (z. B. Leiter des Betriebs des Zertifizierungsdiensteanbieters und dessen Vertreter) und für die gesetzlichen Vertreter des Zertifizierungsdiensteanbieters
    • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im EU-Ausland oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, benötigen Sie Dokumente aus Ihrem Heimatland, die eine gleichwertige Funktion haben oder die nachweisen, dass die Anforderung an die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung erfüllt ist.
       
  • Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz in Deutschland haben, benötigen Sie:
      • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug; in anderen Fällen gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)) oder andere Nachweise
    • Wenn Sie Ihren Unternehmenssitz im EU-Ausland oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben, benötigen Sie vergleichbare Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
       
  • Belege zum Nachweis der erforderlichen technischen, administrativen und juristischen Fachkunde
     
  • Sicherheitskonzept mit folgenden Punkten:
    • Beschreibung aller erforderlichen technischen, baulichen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen und deren Eignung
    • Übersicht über die eingesetzten Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen mit Herstellererklärungen oder Bestätigungen nach dem Signaturgesetz
    • Übersicht über die Aufbau- und Ablauforganisation sowie über die Zertifizierungstätigkeit
    • Vorkehrungen und Maßnahmen zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung des Betriebs, insbesondere bei Notfällen
    • Verfahren zur Beurteilung und Sicherstellung der Zuverlässigkeit des eingesetzten Personals
    • Abschätzung und Bewertung verbleibender Sicherheitsrisiken
       
  • Nachweis der Deckungsvorsorge (z.B. Haftpflichtversicherung oder vergleichbare Freistellungs-/Gewährleistungsverpflichtung eines im Geltungsbereich des deutschen Signaturgesetzes, in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmens/Kreditinstituts), welche die Anforderungen des § 12 des Signaturgesetzes und § 9 der Signaturverordnung erfüllt
  • gegebenenfalls Nachweis der Übertragung von Aufgaben nach dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung an Dritte (z.B. Verträge)

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann die genehmigende Behörde im Einzelfall neben den aufgeführten Dokumenten gegebenenfalls weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.

Welche Gebühren fallen an?

Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung der Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Betriebs eines Zertifizierungsdienstes muss spätestens mit der Betriebsaufnahme erfolgen. Andernfalls droht nach § 21 Nr. 2 Signaturgesetz ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro.

Was sollte ich noch wissen?

Sollten Umstände eintreten, aufgrund derer die Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes nicht mehr erfüllt sind, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Weitere Anforderungen beziehungsweise Pflichten eines Zertifizierungsdiensteanbieters, die in dieser kurzen Aufstellung nicht beziehungsweise nicht im Einzelnen ausgeführt wurden (z.B. Identitätsprüfung, Dokumentation, Sperrung, Unterrichtungspflicht, Führung eines Zertifikatsverzeichnisses), entnehmen Sie bitte dem Signaturgesetz und der Signaturverordnung.

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