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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Zertifizierungsdiensteanbieter - Einstellung der Tätigkeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zertifizierungsdiensteanbieter stellen qualifizierte Zertifikate oder qualifizierte Zeitstempel im Sinne des Signaturgesetzes aus.

Wenn Sie als Zertifizierungsdiensteanbieter tätig sind und Ihre Tätigkeit einstellen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich anzeigen.

Tipp: Eine Liste der Zertifizierungsdiensteanbieter, die ihre Tätigkeit eingestellt haben, finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur im Themenbereich "Veröffentlichungen" unter dem Punkt "Zertifizierungsdiensteanbieter" am Ende der Seite.

Teaser

Sie müssen als Zertifizierungssdiensteanbieter die Einstellung Ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Stelle melden.  


 

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige der Einstellung der Tätigkeit können Sie formlos bei der zuständigen Stelle einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Die zuständige Stelle erhebt für die Bearbeitung der Anzeige Gebühren und Auslagen, deren Höhe sich nach dem Zeitaufwand richtet. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle über die möglichen Kosten.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Einstellung der Tätigkeit ist der zuständigen Stelle unverzüglich anzuzeigen. Darüber hinaus sollten Sie die zuständige Stelle bereits spätestens zwei Monate vor Einstellung des Betriebs hiervon unterrichten.

Was sollte ich noch wissen?

Wenn Sie Ihre Tätigkeit als Zertifizierungsdiensteanbieter einstellen, müssen Sie dafür sorgen, dass

  • die bei Einstellung der Tätigkeit gültigen qualifizierten Zertifikate von einem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden,
  • die betroffenen Signaturschlüsselinhaber über die Einstellung der Tätigkeit und die Übernahme der qualifizierten Zertifikate durch einen anderen Zertifizierungsdiensteanbieter benachrichtigt werden und
  • die Dokumentation nach § 10 des Signaturgesetzes an den übernehmenden Zertifizierungsdiensteanbieter oder an die Bundesnetzagentur übergeben wird.

Wenn die qualifizierten Zertifikate von keinem anderen Zertifizierungsdiensteanbieter übernommen werden, müssen Sie diese sperren.
Sofern ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde, müssen Sie dies der zuständigen Behörde ebenfalls unverzüglich anzeigen.

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