Bürgerservice
Bezeichnung:
Kfz Zulassungsbescheinigung - Änderung Name
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie auch die Eintragungen in der Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) aktualisieren lassen.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit einer maximal 3 Monate alten Meldebescheinigung der Meldebehörde Ihres Wohnortes.
Handelt es sich bei dem Fahrzeughalter nicht um eine natürliche Person, sind weitergehende Unterlagen zur Feststellung des Halters notwendig (siehe Fahrzeugzulassung). - Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein, ggf. Anhängerverzeichnis.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
Welche Gebühren fallen an?
Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
21.08.2015