WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Wohnsitz an- oder ummelden

Für Wohnsitzangelegenheiten ist das Einwohnermeldeamt zuständig.

Rein bürokratischer Natur ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes.
Wohnsitz ummelden: Ziehen Sie innerhalb einer Stadt oder Gemeinde um, ist weiterhein Ihr Einwohnermeldeamt für Sie zuständig. Sie müssen persönlich erscheinen.
Wohnsitz anmelden: Ziehen Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde, ist das Einwohnermeldeamt dort für Sie zuständig. Sie müssen persönlich erscheinen.

Notwendige Dokumente bei Um- und Anmeldungen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Vermieter- /Wohnungsgegeberbestätigung ausgefüllt mitbringen

Zu beachten bei Zuzügen von Minderjährigen:

  • bei getrenntlebenden Personen: Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter (formlos) bei minderjährigen Familienangehörigen
  • bei nichtverheirateten Personen mit gemeinsamen Sorgerecht: Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter (formlos) bei minderjährigen Familienangehörigen, Bescheinigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • bei alleinerziehenden Personen: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht für minderjährige Familienangehörige (nicht älter als 3 Monate) hier erfolgt die Beantragung beim zuständigen Jugendamt

Willkommensleistungen

Als neuer Bürger von Pößneck erhalten Sie nicht nur die Informationsbroschüre mit allen wichtigen Informationen über die Stadt, sondern auch einen Gutschein für ein Jahr kostenlose Nutzung der Stadtbiblithek Bilke.