Information zur Grundsteuer ab 2025

Die Stadt Pößneck informiert, dass die bisherigen Grundsteuerbescheide nur bis zum 31.12.2024 galten. Ab 01.01.2025 sind diese aufgehoben. Eine Zusendung von Aufhebungsbescheiden erfolgt nicht, da die bisherigen Veranlagungen nach § 266 Abs. 4 Bewertungsgesetz (BewG) automatisch ihre Gültigkeit verlieren.

Sofern für Ihren Grundbesitz eine Grundsteuer für 2025 festzusetzen ist, wird in jedem Fall ab Mitte Januar 2025 ein neuer Grundsteuerbescheid versandt. 
Bitte zahlen Sie die Grundsteuer nicht auf der Grundlage Ihrer alten Bescheide weiter und beenden Sie gegebenenfalls Ihre bestehenden Daueraufträge bei Ihrem Kreditinstitut.

Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun. Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde. Weiterhin möchten wir darauf hinweisen, dass die Festsetzung der Grundsteuer ab 2025 auf Grundlage der uns bisher vom Finanzamt bereitgestellten Daten erfolgt. Es ist deshalb möglich, dass Änderungen von Steuerpflichtigen (Eigentumswechsel) oder anderen Festsetzungen im Zeitraum ab der Hauptfeststellung (Stichtag 01.01.2022) für die Grundsteuer ab 2025 noch nicht vorliegen.

Widersprüche, welche sich auf die Höhe der Grundsteuer resultierend aus der Höhe des Grundsteuermessbetrages beziehen, sind an das zuständige Finanzamt zu richten.

Fachbereich Finanzen/Steuern

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