Detailaufnahme Amtsblatt 

Sterbefall

Sinnvoll ist es, einen Bestatter mit der Anzeige und den damit verbunden Formalitäten zu beauftragen.
Findet ein Sterbefall in einer Wohnung statt, ist zunächst die Person zur Anzeige verpflichtet, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat. Die Anzeige eines Sterbefalls im Krankenhaus oder in Senioren- und Pflegeheimen nimmt der Träger der jeweiligen Einrichtung vor. Die Hinterbliebenen haben dazu die notwendigen Unterlagen vorzulegen.

Dem Standesamt sind folgende Unterlagen und Urkunden des Verstorbenen im Original vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass, nur ersatzweise eine Aufenthaltsbescheinigung
  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Geburtenregisters

zusätzlich für Verheiratete, Verwitwete oder Geschiedene

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift des Familienbuches (Eheregister)
  • ggf. Sterbeurkunde des Ehegatten 
  • ggf. Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • ggf. Lebenspartnerschaftsurkunde (im Falle der Auflösung mit entsprechendem Auflösungsvermerk und Auflösungsurteil)

außerdem, wenn relevant: Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis, Registrierschein, Namensänderung etc.

Bei der Anforderung einer Sterbeurkunde kann das Urkundenportal des Landes Thüringen genutzt werden. Dazu ist weiterhin die Authentifizierung mit einer Personalausweis-Kopie und eine Anmeldung mit dem Servicekonto Thüringen oder eine Anmeldung über Verimi notwendig.
Bitte beachten Sie, dass andere im Internet zu findende Portale mit Zusatzkosten verbunden sein können!

Hinweis
Fragen zur Ausstellung eines Erbscheines betreffend kann Ihnen das Amtsgericht Pößneck, Nachlassabteilung beantworten.
Fragen zur Grabanlage kann Ihnen der Fachbereich Öffentliche Ordnung, Abteilung Friedhöfe beantworten.

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