Detailaufnahme Amtsblatt 

Bürgerbüro

AKTUELLER HINWEIS ZUR EINFÜHRUNG DES DIGITALEN LICHTBILDS

Ab dem 01. Mai 2025 können Sie selbst wählen, ob Sie Ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder bei uns in der Behörde anfertigen lassen möchten.

Aufgrund der verzögerten Auslieferung der Aufnahmegeräte seitens der Bundesdruckerei, verschiebt sich jedoch die ursprünglich für den 1. Mai 2025 geplante Einführung des digitalen Lichtbilds für Personalausweise, Reisepässe und andere Ausweisdokumente in den Behörden.

Um eine reibungslose Umsetzung sicherzustellen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat entschieden, übergangsweise weiterhin Papierlichtbilder zu akzeptieren.

Das bedeutet: Voraussichtlich bis zum 31. Juli 2025 können Sie bis auf Widerruf Papierfotos für Ihre Ausweisdokumente einreichen. Bitte fragen Sie gern vor Ihrem geplanten Personalausweis- o. Reisepassantrag bei uns nach dem aktuellen Stand der Lichtbildaufnahme nach. 

Personalausweis / Reisepass beantragen

Personalausweis 

Hierfür sind nötig:

  • ein Passbild (3,5 x 4,5 cm ohne Rand)
  • alter Personalausweis
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung

Weitere Informationen zum Personalausweis finden Sie auf dem Personalausweisportal des Bundesministerium des Innern und für Heimat.

Reisepass 

Hierfür sind nötig:

  • ein biometrisches Passbild (Frontalaufnahme, 3,5 x 4,5 cm ohne Rand)
  • alter Reisepass (wenn vorhanden) 
  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
  • persönliche Vorsprache bei Antragstellung sowie Zustimmung der Erziehungsberechtigten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vor der Behörde

Wohnsitz an- oder ummelden

Rein bürokratischer Natur ist der Unterschied zwischen Anmeldung und Ummeldung des Wohnsitzes.
Wohnsitz ummelden: Ziehen Sie innerhalb einer Stadt oder Gemeinde um, ist weiterhin Ihr Einwohnermeldeamt für Sie zuständig.
Wohnsitz anmelden: Ziehen Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde, ist das Einwohnermeldeamt dort für Sie zuständig. 

In beiden Fällen müssen Sie persönlich erscheinen.

Notwendige Dokumente bei Um- und Anmeldungen:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Vermieter- /Wohnungsgeberbestätigung (ausgefüllt mitbringen)
  • oder bei Eigentum einen Eigentumsnachweis in Form von Notarvertrag/Grundbuchauszug

Zu beachten bei Zuzügen von Minderjährigen:

  • bei getrenntlebenden Personen: Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter (formlos) bei minderjährigen Familienangehörigen
  • bei nichtverheirateten Personen mit gemeinsamen Sorgerecht: Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter (formlos) bei minderjährigen Familienangehörigen, Bescheinigung der gemeinsamen elterlichen Sorge
  • bei alleinerziehenden Personen: Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht für minderjährige Familienangehörige (nicht älter als 3 Monate); hier erfolgt die Beantragung beim zuständigen Jugendamt

Willkommensleistungen

Als neuer Bürger von Pößneck erhalten Sie nicht nur die Informationsbroschüre mit allen wichtigen Informationen über die Stadt, sondern auch einen Gutschein für ein Jahr kostenlose Nutzung der Stadtbiblithek Bilke.

Beantragung Führungszeugnis

Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister können gebührenpflichtig im Bürgerbüro beantragt werden.

Hierfür sind nötig:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • persönliches Erscheinen

Das Führungszeugnis kann auch individuell direkt über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragt werden. Hierfür benötigen Sie den neuen elektronischen Personalausweises bzw. einen elektronischen Aufenthaltstitel und ein Kartenlesegerät.

Weitere Leistungen

LeistungNotwendige DokumenteGebühr
Auszug aus dem GewerbezentralregisterPersonalausweis oder Reisepass,
persönliches Erscheinen
13,00 €
MeldebescheinigungPersonalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde8,00 €
HaushaltsbescheinigungPersonalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde8,00 €

beglaubigte Kopie

Originaldokument9,00 €
Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts- und Übermittlungssperre-kostenfrei
Ausstellung von Wahlscheinen-kostenfrei
Ausgabe von Briefwahlunterlagen-kostenfrei

Eine einfache Melderegisterauskunft können Sie online beantragen und bezahlen.

Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können Sie auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.

Fischereischeine

LeistungNotwendige DokumenteGebühr
Beantragung & Verlängerung 
JAHRES-Fischereischein
  • Fischereischeinprüfung oder alten Fischereischein
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
18,00 €
Beantragung & Verlängerung
5 JAHRES-Fischereischein
  • Fischereischeinprüfung oder alten Fischereischein
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
45,00 €
Beantragung & Verlängerung
10 JAHRES-Fischereischein
  • Fischereischeinprüfung oder alten Fischereischein
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
70,00 €
Beantragung
Fischereischein LEBENSLANG
  • Fischereischeinprüfung oder alten Fischereischein
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
245,00 €
Beantragung
Vierteljahresfischereischein 
(Touristenfischereischein)
  • Personalausweis, Reisepass oder Geburtsurkunde
25,00 €

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.

  • Schriftgröße

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