Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Untersuchungsberechtigungsscheine können Sie ab sofort online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragen.