Untersuchungsberechtigungsscheine nicht mehr im Bürgerbüro erhältlich

Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung nach § 32 Jugendarbeitsschutzgesetz unterziehen. Ohne diese Untersuchung dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.

Untersuchungsberechtigungsscheine können Sie ab sofort online unter www.untersuchungsberechtigungsschein.de beantragen.

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