Detailaufnahme Amtsblatt 

Hundesteuer

Jeder Hundehalter in Deutschland ist verpflichtet, Hundesteuer zu zahlen. Steuerpflichtig in der Stadt Pößneck ist ein über drei Monate alter Hund. Dieser ist innerhalb von zwei Monaten nach Aufnahme in den Haushalt anzumelden. Bitte nutzen Sie hierfür das Formular zur An- und Abmeldung. 

Folgende Unterlagen benötigen Sie zur Steueranmeldung: 

  • Impfausweis mit Nachweis der Chipnummer
  • Tierhalterhaftpflichtversicherungsschein

Die Höhe der Steuer sowie Angaben zu gefährlichen Hunden und weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung.

Hilfe zur Barrierefreiheit

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