geschlossenes Klavier mit Blumen, im Hintergrund vier Stühle mit Stuhlhussen für Eheschließung

Eheschließung

Die Eheschließung muss beim für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet werden (§ 12 PStG). Das Standesamt prüft dabei, dass es keine rechtlichen Ehehindernisse gibt und vereinbart einen Termin zur Eheschließung mit Ihnen oder übersendet Ihre Anmeldeunterlagen an ein anderes Standesamt zur dortigen Eheschließung. 

Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin in Absprache mit dem Standesamt möglich. Eheschließung am Samstag oder außerhalb der Öffnungszeiten sind ebenfalls nach Absprache möglich.

Eheschließungen des Standesamtes Pößneck finden im spätgotischen Rathaus sowie an festgelegten Samstagen in der prächtigen Villa Altenburg, dem Rittergut Positz und auf Schloss Nimritz statt. Den Termin reservieren Sie bitte vorher beim Standesamt Pößneck. 

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Für ledige Deutsche

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde (siehe Pass- und Meldewesen)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Standesamt der Geburt)

Mit Kindern

  • ggf. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung

Zusätzlich für geschiedene oder verwitwete Deutsche

  • Nachweis der letzten Eheschließung: Heiratsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister
  • Nachweis zur Eheauflösung: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Beschlussgebendes Amtsgericht) bzw. die Sterbeurkunde des vormaligen Ehegatten (Standesamt des Sterbeortes)
  • Im Ausland ergangene Scheidungen bedürfen ggf. zur Wirksamkeit im Inland der Anerkennung durch die Landesjustitzverwaltung.

Ausländische Staatsangehörige

  • Ausländische Staatsangehörige bedürfen je nach Land zusätzliche oder andere Dokumente, ggf. auch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts. Auskunft gibt das Standesamt.

Am Anmeldetag sind die standesamtlichen Gebühren und eventuelle Auslagen zu entrichten.

Das Urkundenportal des Landes Thüringen kann bei der Anforderung einer

genutzt werden.

Dazu ist weiterhin die Authentifizierung mit einer Personalausweis-Kopie und eine Anmeldung mit dem Servicekonto Thüringen oder eine Anmeldung über das digitale Identitätsmanagement Verimi notwendig. Bitte beachten Sie, dass andere im Internet zu findende Portale mit Zusatzkosten verbunden sein können!

Das Standesamt Pößneck ist zudem an den Online-Dienst „Ehe-Online“ angebunden. Ab sofort können folgende Antragsverfahren unter bestimmten Voraussetzungen online genutzt werden:

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