Die Eheschließung muss beim für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet werden (§ 12 PStG). Das Standesamt prüft dabei, dass es keine rechtlichen Ehehindernisse gibt und vereinbart einen Termin zur Eheschließung mit Ihnen oder übersendet Ihre Anmeldeunterlagen an ein anderes Standesamt zur dortigen Eheschließung.
Die Anmeldung ist frühestens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin in Absprache mit dem Standesamt möglich. Eheschließung am Samstag oder außerhalb der Öffnungszeiten sind ebenfalls nach Absprache möglich.
Eheschließungen des Standesamtes Pößneck finden im spätgotischen Rathaus sowie an festgelegten Samstagen in der prächtigen Villa Altenburg, dem Rittergut Positz und auf Schloss Nimritz statt. Den Termin reservieren Sie bitte vorher beim Standesamt Pößneck.