Detailaufnahme Amtsblatt 

Sondernutzungen

Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung und bedarf der Erlaubnis der Stadt Pößneck.

Dabei wird unterschieden zwischen gewerblicher Sondernutzung (Informationsstände, Aufstellen von Tischen und Stühlen, Verkaufsstände, Plakate etc.) und Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen (Baugerüste, Materialablagerungen). 

Gewerbliche Sondernutzung - Plakatierung

Im Stadtgebiet Pößneck sind an Lichtmasten Plakatrahmen angebracht, welche der Veranstaltungswerbung dienen. Die Plakatrahmen sind 0,86 m hoch und 0,62 m breit. 


Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen

Bitte nutzen Sie hierfür folgenden Antrag:

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