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PÖẞNECK

Informationen zum Bauantrag

Wenn Neubauten errichtet, Veränderungen an Bauten vorgenommen werden oder eine Nutzungsänderung erfolgen soll, ist dafür meistens eine Baugenehmigung oder ein anderes bauaufsichtliches Verfahren (Genehmigungsfreistellungsverfahren) notwendig.
Vor einem Bauantrag ist es ratsam eine Bauvoranfrage einreichen. Mit einer Bauvoranfrage kann man bereits vor dem Bauantrag abklären, ob das Vorhaben grundsätzlich genehmigt werden kann und mit dem Baurecht vereinbar ist.

Der Bauantrag ist in dreifacher Ausfertigung einzureichen. Bauantrag und Bauvoranfrage stellen Sie beim Bauamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung.
Für Ihren Bauantrag müssen Sie die amtlich vorgeschriebenen Formulare verwenden.
Für die meisten Bauanträge ist die Erstellung der Bauvorlagen und eine Unterschrift durch eine bauvorlageberechtigte Person erforderlich.

Liegt das Baugrundstück in einem ausgewiesenen Baugebiet, kann eine Bauanzeige ausreichend sein.
In die Bauunterlagen sollte man vorher seinen Nachbarn Einsicht gewähren; eine Beteiligung ist in den meisten Fällen aber nicht vorgeschrieben.

Neben dem Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Bauzeichnungen,
  • Baubeschreibung,
  • Lageplan.

Rechtsgrundlage ist die Thüringer Bauordnung (ThürBO).
Die Stadt Pößneck, in Vertretung von Herrn Wunsch, steht Ihnen gern beratend bei Fragen zur Antragsstellung zur Seite.