Sondernutzungen
Die Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch hinaus ist eine Sondernutzung.
Sie bedarf der Erlaubnis der Stadt Pößneck.
Beispiele hierfür sind:
- Informationsstände
- Baugerüste
- Materialablagerungen
- Aufstellen von Tischen und Stühlen
- Verkaufsstände
- Plakate/Hinweisschilder
Plakatierung
Im Stadtgebiet Pößneck sind an Lichtmasten Plakatrahmen angebracht, welche der Veranstaltungswerbung dienen. Die Plakatrahmen sind 0,86 m hoch und 0,62 m breit.