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PÖẞNECK

Steueridentifikationsnummer

Die Steuer-ID (abgekürzt TIN) wurde 2007 in Deutschland eingeführt und wird für jeden deutschen Staatsbürger einmalig vergeben. Die Steuer-ID gilt lebenslang und wird nicht geändert, auch nicht wenn Sie z.B. umziehen und sich damit das zuständige Finanzamt ändert. Die persönliche Steuer-Identifikationsnummer wird vor allem von Finanzbehörden benötigt, die steuerrelevante Daten mit der Steuer-ID einfacher und effizienter auswerten können.

Die Steuer-Identifikationsnummer wird schriftlich vom Bundeszentralamt für Steuern mitgeteilt. Die elfstellige Nummer gilt ein Leben lang und wird standardmäßig vergeben.  In dem Schreiben wird die Nummer als „Persönliche Identifikationsnummer“ bezeichnet, manchmal wird sie auch nur „Identifikationsnummer“ genannt. Abgekürzt wird sie in der Regel mit TIN (Tax Identification Number) oder Steuer-ID.

  • Falls das Schreiben des Bundeszentralamt für Steuern verlegt wurde,  findet sich die Steuer-ID auf dem letzten Steuerbescheid oder der Lohnsteuerbescheinigung.
  • Falls keines dieser Dokumente vorhanden sein sollte, kann die Steuer-ID über den folgenden Link direkt beim Bundeszentralamt für Steuern online beantragen. Nach einer kurzen Bearbeitungszeit wird Ihnen die Steuer-ID schriftlich mitgeteilt.
  • das Pass- und Meldewesen der Stadt Pößneck teilt die Steuer-Identifikationsnummer auf Anfrage mit.
  • Steuerpflichtige Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, hierzulande aber Einkünfte erzielen, müssen stattdessen beim zuständigen Finanzamt nachfragen. Das Finanzamt fordert die Steuer-ID daraufhin beim BZSt an – Sie selbst können die TIN in diesem Fall nicht direkt beim BZSt beantragen.
  • Für Kinder verschickt das BZSt die Steuer-ID automatisch direkt nach der Geburt des Kindes.  Auch hier kann die Nummer über den obigen Link gegebenenfalls neu erfragt werden.

Das Finanzamt Pößneck liegt im Bundesland Thüringen, und hat die Bundesfinanzamtsnummer 4165. Wenn Sie in Pößneck wohnen, finden Sie hier Ihr zuständiges Finanzamt. Das Finanzamt ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Steuererklärung.

Die alte Lohnsteuerkarte aus Pappe gibt es seit dem 01. Januar 2013 nicht mehr. Allerdings wird natürlich auch weiterhin Lohnsteuer erhoben. Die dazu erforderlichen Daten werden aber nicht mehr auf einer Karte gespeichert, sondern von einem elektronischen papierlosen Verfahren verwaltet: Alle Daten für den Lohnsteuerabzug (sowie die Kirchensteuersteuer und den Solidaritätszuschlag) werden heute in der Datenbank ELStAM (Elektronische Lohnsteuer-Abzugsmerkmale) des Bundeszentralamts für Steuern gespeichert.

Konkret heißt das: es gibt keine Lohnsteuerkarte mehr. Stattdessen wird dem Arbeitgeber bei Beginn des Arbeitsverhältnisses die Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt.