WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Eheschlieẞung

Die Eheschließung muss am für Ihren Wohnort zuständigen Standesamt angemeldet werden (§ 12 PStG). Das Standesamt prüft dabei, dass es keine rechtlichen Ehehindernisse gibt und vereinbart einen Termin zur Eheschließung mit Ihnen oder übersendet Ihre Anmeldeakte an ein anderes Standesamt zur dortigen Eheschließung. Die Anmeldung ist längstens ein halbes Jahr vor dem geplanten Eheschließungstermin in Absprache mit dem Standesamt möglich. Eheschließung am Samstag oder außerhalb der Öffnungszeiten sind ebenfalls nach Absprache möglich.

Eheschließungen des Standesamtes Pößneck finden im spätgotischen Rathaus, in der prächtigen Villa Altenburg, dem Rittergut Positz und auf Schloss Nimritz statt.

Zur Anmeldung der Eheschließung benötigen Sie folgende Unterlagen:

für ledige Deutsche:
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • erweitere Meldebescheinung der zuständigen Meldebehörde (siehe Pass- und Meldewesen)
  • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (Standesamt der Geburt)
mit Kindern:
  • ggf. Geburtsurkunde gemeinsamer Kinder
  • ggf. Vaterschaftsanerkennung
  • ggf. Sorgeerklärung
zusätzlich für geschiedene oder verwitwete Deutsche:
  • Nachweis der letzten Eheschließung: Heiratsurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck/Abschrift aus dem Eheregister oder eine Abschrift aus dem Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch (Standesamt der Eheschließung)
  • Nachweis zur Eheauflösung: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (Beschlussgebendes Amtsgericht) bzw. die Sterbeurkunde des vormaligen Ehegatten (Standesamt des Sterbeortes)
  • Im Ausland ergangene Scheidungen bedürfen ggf. zur Wirksamkeit im Inland der Anerkennung durch die Landesjustitzverwaltung.
ausländische Staatangehörige: Ausländische Staatsangehörige bedürfen je nach Land zusätzliche oder andere Dokumente, ggf. auch eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis durch den Oberlandespräsidenten. Auskunft gibt das Standesamt.

Am Anmeldetag sind die standesamtlichen Gebühren und eventuelle Auslagen zu entrichten.

Bei der Anforderung einer

kann das Urkundenportal des Landes Thüringen genutzt werden.
Dazu ist weiterhin die Authentifizierung mit einer Personalausweis-Kopie und eine Anmeldung mit dem Servicekonto Thüringen oder eine Anmeldung über Verimi  notwendig.
Bitte beachten Sie, dass andere im Internet zu findende Portale mit Zusatzkosten verbunden sein können!