WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

weitere Beurkundungen

Zum Aufgabenbereich des Standesamtes Pößneck gehören die Beurkundung von (nachträglichen) Namenserklärungen, Erklärungen zum Kirchenaustritt, die Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen wie zum Beispiel: Angleichungserklärung, Neubestimmung der Reihenfolge Vornamen, Anerkennung Vaterschaft u.s.w.
Im Ausland erfolgte Personenstandsfälle können auf Antrag im Standesamt nachbeurkundet und ein deutsches Register errichtet werden.

Vaterschaftsanerkennung
Immer häufiger kommt es vor, dass Kinder aus nichtehelichen Partnerschaften hervorgehen. Aus juristischer Sicht gilt dann jedoch nur die Mutter als rechtlicher Elternteil des Kindes. Eine Vaterschaftsanerkennung ist daher in diesen Fällen durchzuführen, um dem biologischen Vater Rechte und Pflichten gegenüber dem Nachwuchs einzuräumen.

Es besteht hierbei einerseits die Möglichkeit, eine vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung zu beantragen, andererseits können Paare, die nicht verheiratet sind, mit der Vaterschaftsanerkennung auch bis nach der Geburt warten. Das Standesamt Pößneck steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und beantwortet gerne Ihr Fragen wie zum Beispiel: Welche Unterlagen sind erforderlich? Wo muss der Antrag gestellt werden?