WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Geburtenanmeldung

Die Geburt wird beim Standesamt Pößneck beurkundet, wenn Ihr Kind im Standesamtsbezirk geboren ist.
Bei der Geburt im Krankenhaus ist zu beachten, dass die Urkundenausstellung erst erfolgen kann, wenn die schriftliche Geburtsanzeige des Krankenhauses beim Standesamt bereits vorliegt. Bei Hausgeburten ist die Anzeige von einem Elternteil des Kindes persönlich innerhalb einer Woche unter Vorlage einer von der Hebamme/Arzt ausgestellten Geburtsbescheinigung beim Standesamt durchzuführen.

Zur Geburtsbeurkundung werden im Regelfall folgende Dokumente vom Standesamt benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass der Eltern
  • Geburtsurkunde beider Eltern
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärungen
  • ggf. Namensbestimmungen

Bei gemeinsam sorgeberechtigten Eltern sind Namenserklärungen von beiden Eltern notwendig!
Im Fall einer Auslandsbeteiligung sind ggf. weitere Unterlagen nötig.

Bei der Anforderung einer Geburtsurkunde kann das Urkundenportal des Landes Thüringen genutzt werden.
Dazu ist weiterhin die Authentifizierung mit einer Personalausweis-Kopie und eine Anmeldung mit dem Servicekonto Thüringen oder eine Anmeldung über Verimi notwendig. Bitte beachten Sie, dass andere im Internet zu findende Portale mit Zusatzkosten verbunden sein können!