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PÖẞNECK

Informationen zur Grundsteuerreform

Im Rahmen der Grundsteuerreform zum 01.01.2025 wird für steuerpflichtigen Grundbesitz eine Neubewertung vorgenommen. Hauptfeststellungszeitpunkt ist der 01.01.2022.
Das zuständige Finanzamt verschickt ab April 2022 an alle Eigentümer von Grundbesitz ein Informationsschreiben mit Hinweisen zu Abgabeterminen und zur Form der elektronischen Abgabe. Erklärungsvordrucke werden nicht mitgeschickt.

Woher bekomme ich die Vordrucke?
Diese sind in erster Linie über das Internet abzurufen. In Härtefällen können sie schriftlich beim zuständigen Finanzamt angefordert werden (wer keinen Internetzugang hat).

Bis wann muss die Abgabe erfolgen?
Ab 01.07.2022 kann die Erklärung über ELSTER eingereicht werden; letzter Abgabetermin ist der 31.10.2022.

Wie erfolgt die Abgabe?
Die Erklärungsvordrucke sind elektronisch dem Finanzamt zu überstellen. Möglich ist das über das ELSTER-Programm. 

Die Erklärung ist selbstständig auszufüllen, kann aber auch von einem Steuerberater ausgefüllt und übersandt werden. Lohnsteuerhilfevereine dürfen hier nicht handeln. Auch die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Pößneck, FB Finanzen/Steuern, sind nicht befugt, die Erklärungsvordrucke für die Bürger auszufüllen oder zu verschicken.
Allgemeine Anfragen zum Thema Grundsteuerreform werden aber gern beantwortet (Telefon 03647/500258 oder 500205).

Was ist Inhalt der Grundsteuererklärung?    
Persönliche Angaben
Lage des Grundstückes/Gemarkung
Flurstücknummer
Grundstücksgröße
Grundstücksart/Nutzungsart
Bodenrichtwert

Wie komme ich an die Informationen zum Grundstück?
Bodenrichtwerte zur Hauptfeststellung Stichtag 01.01.2022 über:
Grundsteuer Viewer Thüringen (spätestens ab 01.07.2022 verfügbar) www.thueringenviewer.thueringen.de oder www.boris.thueringen.de

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform über:
grundsteuer.thueringen.de oder Fragen per E-Mail an: grundsteuer@tfm.thueringen.de