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PÖẞNECK

  • Gewerbemeldungen

    Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Zuständig hierfür ist das ...
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  • Gastättengewerbe

    Jeder, der gewerbsmäßig und dauerhaft das Gaststättengewerbe als ortsfeste Betriebsstätte betreiben will, muss dies spätestens vier Wochen vor Eröffnung mit dem gesetzlich vorgeschreibenen Vordruck der Gewerbeanmeldung ...
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  • Reisegewerbe

    "Wer ein Reisegewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis (Reisegewerbekarte)" - § 55 GewO Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine ...
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