Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Durch die Abmarkung kann ein Grenzpunkt durch ein örtlich erkennbares Grenzzeichen dauerhaft markiert werden. Die Abmarkung ist Bestandteil einer hoheitlichen Liegenschaftsvermessung deren Ergebnis in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen wird.
Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden:
Teaser
Sie möchten die Abmarkung von Grenzpunkten in der Örtlichkeit veranlassen? Dazu ist es notwendig, eine Liegenschaftsvermessung mit Abmarkung bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Verfahrensablauf
Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:
1. Antragstellung
2. Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle
3. Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle
4. Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle:
a) Wiederherstellung oder Feststellung von Grenzpunkten
b) Abmarkung der Grenzpunkte
c) Anhörung der Verfahrensbeteiligten (z. B. Eigentümer der betroffenen Flurstücke) und Aufnahme der Grenzniederschrift mit Skizze, ggf. Aufnahme eines Grenzfeststellungsvertrages
6. Bekanntgabe der Verwaltungsakte an die Beteiligten durch schriftlichen Bescheid oder Offenlegung durch die Vermessungsstelle
7. Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster nach Ablauf von Rechtsbehelfsfristen
8. Kostenentscheidung der Vermessungsstelle für die Leistung der Vorbereitung und für die Vermessungsleistung
9. Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster durch das TLBG
10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Liegenschaftsvermessung in das Liegenschaftskataster
An wen muss ich mich wenden?
Liegenschaftsvermessungen mit Abmarkung für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG (siehe auch Angaben unter "Zuständige Stelle") erteilt werden, hier werden auch Liegenschaftsvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.
Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:
- > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)
- > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)
- > Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten
- > Zustimmung des Grundstückseigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist
Welche Gebühren fallen an?
Die Kosten (Gebühren) für die Liegenschaftsvermessung mit Abmarkung richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Gebühren für die Vorbereitung, für die Vermessungsleistungen und für die Übernahme. Die Gebührenhöhe richtet sich u. a. nach der Größe der Vermessungsfläche, dem Bodenrichtwert pro m², der Anzahl der anzusetzenden Grenzpunkte, der zu vermessenden Grenzlängen und der Anzahl der ggf. erwünschten Abmarkungen.
Welche Fristen muss ich beachten?
- > keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Genauere Angaben sind über die jeweils zuständigen Vermessungsstellen zu erhalten.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ja, da Verwaltungsakte gesetzt werden, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.
Urheber
Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben durch
TLBG - R 2.2
Fachlich freigegeben am
07381 Pößneck
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:00 - 15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Anzahl: 3 Gebühren: nein