WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Fischerei - Jahresmeldung über Aalbesatz führen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen (Besatzbuch). 

Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische zu enthalten.

Die Aufzeichnungen sind unverzüglich in Textform vorzunehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorzulegen.

Die Eintragungen sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.

Teaser

Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten

Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik/ Oberste Fischereibehörde

untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte

Welche Gebühren fallen an?

keine

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

15.05.2024
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)