Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Thüringen, im Rahmen der fischereilichen Hege, Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie über jede Besatzmaßnahme ein Verzeichnis führen (Besatzbuch).
Die Aufzeichnungen haben mindestens jeweils Angaben zum Besatzgewässer, Zeitpunkt, zu Herkunft, Stückzahlen und Gewicht der besetzten Fische zu enthalten.
Die Aufzeichnungen sind unverzüglich in Textform vorzunehmen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorzulegen.
Die Eintragungen sind ab dem Zeitpunkt der jeweiligen Eintragung für mindestens fünf Jahre aufzubewahren.
Teaser
Wenn Sie in Thüringen Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), müssen Sie dies aufzeichnen und auf Verlangen der unteren Fischereibehörde vorlegen.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Abteilung 5 - Strategische Landesentwicklung, Demografie und Forsten
Referat 54 - Forst, Jagd- und Fischereipolitik/ Oberste Fischereibehörde
untere Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft