WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Röntgeneinrichtung: Beendigung des Betriebs - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb einer Röntgeneinrichtung beenden, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.

Teaser

Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung müssen Sie unverzüglich der zuständigen Stelle mitteilen.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren zuständigen Standort des Dezernates Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Anzeigebestätigung bzw. Genehmigungsbescheid

Welche Gebühren fallen an?

Derzeit fallen keine Verwaltungsgebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Beendigung des Betriebs einer Röntgeneinrichtung ist unverzüglich mitzuteilen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Abbau bzw. die Entsorgung von Röntgenanlagen sollte nur von Fachfirmen vorgenommen werden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Fachlich freigegeben am

27.12.2017
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)