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PÖẞNECK

Bürgerservice

Produkt- und Stoffzulassung

Zum Schutz von Mensch und Natur ist der Umgang mit bestimmten Stoffen und der Vertrieb bestimmter Waren reguliert. Das gilt insbesondere für Arzneimittel, Wirkstoffe oder besonders gefährliche Stoffe, wie beispielsweise radioaktives Material. Die notwendigen Informationen finden Sie hier.
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Leistungen
Arzneimittel und Medizinprodukte
Arzneimittelherstellung - Erlaubnis
Bauart von Fahrzeugteilen genehmigen lassen
Bauen - Zulassung für Bauprodukte beantragen
Bauen - Zulassung für Bauprodukte Verwendbarkeit im Einzelfall beantragen
Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile beantragen
EG-Baumusterprüfung von zivilen Explosivstoffen gemäß EG-Richtlinie 93/15/EWG sowie von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
Futtermittelkontrolle
Genehmigung für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf Nichtkulturland nach § 12 (2) PflSchG
Genehmigung für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen Anwendungsgebiet nach § 22 (2) PflSchG
Hochradioaktive Strahlenquellen an das HRQ-Register melden
Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
Radioaktive Stoffe: Bestand - Anzeige
Radioaktive Stoffe: Verwendung und Lagerung von Vorrichtungen - Anzeige
Sprengstoffgesetz Anzeigepflichten § 14 SprengG
Tierarzneimittel
Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen
Überwachung von Qualitätssicherungssystemen bei Herstellern von Explosivstoffen nach EG-Richtilinie 93/15/EWG und von pyrotechnischen Gegenständen nach EG-Richtlinie 2007/23/EG
VE-Register: Register für Vollständigkeitserklärungen nach der Verpackungsverordnung
Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG
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