WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Standplatzgenehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen.
Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Teaser

Wenn Sie einen Stand auf einem Markt betreiben möchten, dann benötigen Sie hierfür eine Genehmigung der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

An das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde bzw. Stadt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen eine Reisegewerbekarte oder Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei Angestellten ist eine Angestellten-Reisegewerbekarte erforderlich.

Rechtsgrundlage

Marktsatzung der Gemeinde

Rechtsbehelf

Für förmliche Rechtsbehelfe gegen Verwaltungsakte gilt § 79 ThürVwVfG.

Aktuell gewählt: Pößneck (073..)