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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Digitalbonus Thüringen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Freistaat Thüringen fördert gewerbliche Unternehmen mit dem Ziel bei der Digitalisierung zu unterstützen.

Sie erhalten die Förderung in den Bereichen:

  • Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, 
  • Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen und
  • Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000 Euro.

  • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000 Euro betragen
  • Die förderfähigen Ausgaben dürfen grundsätzlich 150.000 Euro nicht übersteigen.
  • Die Zuwendungen werden als De-minimis-Beihilfen gewährt.

Teaser

Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen, unterstützt.

Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Das Vorhaben muss in Thüringen durchgeführt werden.
  • Die zuwendungsfähige Ausgaben müssen mindestens 5.000,00 Euro betragen und dürfen 150.000 Euro nicht übersteigen.
  • Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert (Vorlage einer Durchfinanzierungsbestätigung).
  • Je Unternehmen können im Digitalbonus Thüringen maximal zwei Anträge gestellt werden.

Das Vorhaben ist grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten abgeschlossen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt.

Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Verwendung der vorgegebenen Formulare elektronisch über das Onlineportal https://thueringer-foerderportal.eu an die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu richten. Zusätzlich ist der schriftliche Antrag bei der TAB einzureichen, soweit die elektronische Form die Schriftform nicht ersetzt.

Unvollständige Förderanträge sind nach schriftlicher Aufforderung seitens der TAB durch den Antragsteller innerhalb der von der TAB gesetzten Frist zu vervollständigen.

Anträge / Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Aufbaubank

Fachlich freigegeben am

16.05.2024
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)