WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Straßenpersonenverkehr - Anerkennung gleichwertiger Abschlussprüfungen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Unternehmen des Straßenpersonenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein.

Die fachliche Eignung können Sie nachweisen durch eine

  • Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder durch folgende Bildungsabschlüsse, sofern sie vor dem 4.12.2011 begonnen bzw. erfolgreich abgeschlossen wurden.
  • Abschlussprüfungen zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr,
  • Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin,
  • Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandels- und Verkehrsakademie in Bremen,
  • Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt/Diplom-Betriebswirtin im Fachbereich Wirtschaft I Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik an der Fachhochschule Heilbronn,
  • Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden,
  • einen als gleichwertig anerkannten ausländischen Bildungsabschluss.

Wird Ihr Abschluss anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer (IHK). Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Prüfungszeugnis

Fachlich freigegeben durch

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera

Fachlich freigegeben am

18.06.2018
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)