Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen, Durchführung zahnärztlicher Prophylaxemaßnahmen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
Teaser
In Zusammenarbeit mit Kindertageseinrichtungen und Schulen, ist es die Aufgabe der kommunalen Gesundheitsämter, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen und zu fördern.
An wen muss ich mich wenden?
An das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage
§ 55 Schulgesundheitspflege - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
§ 57 Datenschutz - Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG)
Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege (ThürSchulgespflVO)
§ 119 Anmeldung zum Besuch der Grundschule - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
§ 120 Feststellung zur Entwicklung - Thüringer Schulordnung (ThürSchulO)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit