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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Hundesteuer Ermäßigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben. Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haus-halts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat. Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Ge-meinden können Steuerermäßigungen für bestimmte Hunde gewäh-ren. Die Voraussetzungen für eine solche Ermäßigung können der jeweiligen kommunalen Satzung entnommen werden.

Teaser

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Ermäßigung der Hundesteuer erhalten.

Rechtsgrundlage

  • § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
  • Kommunale Satzung

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

03.05.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)