WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Gewerbe- und Privatobjekte: Vermittlung - Erlaubnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wer den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen vermittelt oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweist, bedarf einer Erlaubnis der zuständigen Behörde.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Gewerbeamt.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren werden nach der Gebührenverordnung des Landes erhoben.

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