Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Die Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft müssen Sie bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Teaser
Sie wollen Ihre Berufsausübungsgesellschaft anerkennen lassen? Informieren Sie sich hier, was Sie beachten müssen.
Verfahrensablauf
Sie müssen einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft ist die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die Gesellschaft ihren Sitz hat.
Zuständige Stelle
Steuerberaterkammer Thüringen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Gesellschaftsvertrag beziehungsweise Satzung
- Bestätigung der Gesellschafter, dass die Anteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung eines Dritten gehalten werden
- Mit dem Antrag ist eine Erklärung einzureichen, dass sich die Berufsausübungsgesellschaft nicht in Vermögensverfall befindet
- Mit dem Antrag ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen oder eine vorläufige Deckungszusage vorzulegen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: EUR 600,00
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium