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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Verlängerung der Teilbaugenehmigung für die Änderung einer baulichen Anlage
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für Veränderungen an baulichen Anlagen eine gültige Teilbaugenehmigung besitzen, deren Geltungsdauer bald abläuft oder absehbar ist, dass die Bauarbeiten länger unterbrochen sein werden, können Sie eine Verlängerung der Baugenehmigung beantragen.

Teaser

Wenn Ihnen zu Ihrem Bauvorhaben eine gültige Teilbaugenehmigung für die Änderung einer Anlage vorliegt, können Sie eine Verlängerung beantragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige untere Bauaufsichtsbehörde.

Voraussetzungen

Der zugrunde liegende Bauantrag für die Änderung einer baulichen Anlage muss in Bezug auf die Teilbaugenehmigung vollständig sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren sind abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag muss vor Ablauf der Geltungsdauer der Teilbaugenehmigung bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen sein.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare und Informationen auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

01.11.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)