WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauen - Anzeige des Bauleiters
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr müssen Sie den Namen des Bauleiters der Bauaufsichtsbehörde mitteilen.

Teaser

Den Namen des Bauleiters müssen Sie als Bauherr der zuständigen Behörde mitteilen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie schriftlich machen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige des Bauleiters müssen Sie vor Baubeginn vornehmen.

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Formulare und Informationen zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

02.11.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)