Bürgerservice
Leistungsbeschreibung
Die einheitliche Vergabe von Hausnummern an Gebäudegrundstücken dient zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Gewährleistung der rechtzeitigen Erreichbarkeit durch Rettungsdienste und Feuerwehr.
Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, müssen Sie die von Ihrer Gemeinde festgesetzten Hausnummer dort anbringen.
Sie können außerdem weitere Hausnummern beantragen, zum Beispiel grüne Hausnummern und Hausnummern für ein Gartengrundstück und Wochenendhaus.
Teaser
Als Eigentümer eines Grundstücks, müssen Sie dies mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer versehen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Hausnummernantrag
- Lageplan zum Grundstück
- Baugenehmigungsnummer
Rechtsbehelf
Widerspruch, Klage
Anträge / Formulare
Einige Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online Dienst. Wenden Sie sich an Ihre zuständige Behörde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales