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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale einsehen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.

Teaser

Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie über die Finanzamtssuche auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Anträge / Formulare

  • Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
  • OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Finanzen

Aktuell gewählt: Pößneck (073..)