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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Wasserentnahme aus Grund- oder Oberflächenwasser melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser in einer bestimmten Menge entnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle melden.

Teaser

Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächenwasser? Dann müssen Sie dies unter bestimmten Voraussetzungen an die zuständige Stelle melden.

Verfahrensablauf

Die Berichterstattung über die jährlich entnommenen Wassermengen und die Vorlage von Anlagendokumentationen können Sie online vornehmen:

  • Die Gewässerbenutzer beschaffen sich ein Konto zur ThAVELNutzung
  • Die benutzerbezogenen Daten und Wassermengen werden in ein OnlineFormular eingetragen
  • Sonstige Dokumente werden hochgeladen

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Voraussetzungen

  • Sie sind kein Träger der öffentlichen Wasserversorgung, sondern ein sonstiger Gewässerbenutzer.
  • Sie entnehmen Grundwasser oder Oberflächenwasser in einer erlaubnispflichtigen Menge.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Angaben zur entnommenen Wassermenge je Wassergewinnungsanlage
  • Anlagendokumentation
  • Schematischer Übersichtsplan
  • Schichtenverzeichnis, Brunnenausbauzeichnung, etc.
  • Information über besondere Vorkommnisse im Berichtsjahr

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Berichterstattung durch die Gewässerbenutzer muss jährlich bis zum 31.03. erfolgen.

Bearbeitungsdauer

  • Da es sich um eine reine Berichtspflicht handelt gibt es keine festgelegte Bearbeitungsdauer
  • Es erfolgt eine stichprobenhafte Kontrolle der Plausibilität durch das Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz.
  • gegebenenfalls werden Nachfragen gestellt

Rechtsbehelf

entfällt, da reine Berichterstattung

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

07.08.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)