WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Bauen - Antrag auf Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich der oder die Eigentümer verpflichten, auf Ihrem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Das Grundstück wird durch die Baulast »belastet«.

Rechtsgrundlage für Baulasten ist § 82 der Thüringer Bauordnung (ThürBauO). Die Baulast wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis bei der unteren Bauaufsichtsbehörde rechtswirksam.

Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Löschung kann von Amts wegen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder auf Antrag eines Grundstückeigentümers. Die Aufgabe der Baulast erfolgt durch einen schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Vor dem Verzicht werden der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört. Der Verzicht wird mit der Löschung der Baulast im Baulastenverzeichnis wirksam.

Für das Löschen einer Baulast aus dem Baulastenverzeichnis auf Antrag des Grundstückseigentümers fallen Gebühren an.

Teaser

Eine Baulast kann aus dem Baulastenverzeichnis gelöscht werden, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht. Die Löschung kann von Amts wegen durch die untere Bauaufsichtsbehörde erfolgen oder auf Antrag eines Grundstückeigentümers.

An wen muss ich mich wenden?

an die untere Bauaufsichtsbehörde

Voraussetzungen

Der Verzicht auf eine Baulast wird durch die Bauaufsichtsbehörde erklärt, wenn ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Landkreis Saale-Orla-Kreis

Löschung einer Baulast:

  • Antrag
  • aktueller Grundbuchauszug (ohne Abt. III) des Grundstückes (nicht älter als 1 Monat)
  • Vollmacht (falls Antragsteller nicht Eigentümer ist)

Welche Gebühren fallen an?

Die Löschung einer Baulast ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Die Behörden stellen auf ihren Internetseiten Antragsformulare zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst. 

Spezielle Hinweise für - Landkreis Saale-Orla-Kreis

Antrag auf Löschung einer Baulast aus dem Baulastverzeichnis

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

28.09.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)