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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ergotherapeutin oder Ergotherapeut beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Tätigkeit als Ergotherapeut ist in Deutschland reglementiert.

Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Ergotherapeut oder Ergotherapeutin arbeiten können, müssen Sie eine staatliche Erlaubnis beantragen. Mit dieser Erlaubnis dürfen Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“ oder „Ergotherapeutin“ führen und somit in dem Beruf arbeiten. 

Teaser

Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Ergotherapeut“ oder „Ergotherapeutin“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

Zuständige Stelle

Zuständig ist das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis wird erteilt, wenn Sie

  • die durch das Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden haben,
  • sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,
  • nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet sind,
  • über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Dokumente werden von Ihnen für die Bearbeitung des Antrags benötigt:

  • Nachweis des staatlichen Prüfungszeugnisses, zur Bestätigung, dass die durch das jeweilige Gesetz vorgeschriebene Ausbildungszeit abgeleistet und die staatliche Prüfung bestanden wurde oder Nachweis des Bescheids über die Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation.
  • Nachweis über die Zuverlässigkeit: Hierbei handelt es sich um die Bestätigung, sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht zu haben, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufes ergibt. Dies  muss durch die Vorlage eines amtlichen Führungszeugnisses, welches bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf, erfolgen.
  •  Ärztliche Bescheinigung, nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet zu sein, welche bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate sein darf.
  • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Sprachniveau B 2).

Welche Gebühren fallen an?

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

Rechtsbehelf

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

27.03.2024
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)