WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Ortsveränderliche Schießstätte - Aufnahme oder Beendigung des Betriebs anzeigen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Aufnahme und Beendigung des Betriebs der Schießstätte müssen Sie bei der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch angezeigt werden.

 

Teaser

Wenn Sie den Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte aufnehmen oder beenden, müssen Sie dies vorher anzeigen.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss durch Sie Erlaubnisinhaber bei der für den Ort der Schießstätte zuständigen Waffenbehörde erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die für den Ort der Schießstätte zuständige Waffenbehörde.

Voraussetzungen

Die Erlaubnis zum Betrieb einer ortsveränderlichen Schießstätte wurde Ihnen vor der erstmaligen Aufstellung erteilt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss zwei Wochen vor der Aufnahme oder Beendigung des Betriebs schriftlich oder elektronisch erfolgen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

19.12.2023
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)