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PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Kraftfahrzeugzulassung - Außerbetriebsetzung für ein Fahrzeug beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden möchten, müssen Sie eine Außerbetriebsetzung beantragen. Dies gilt auch für Anhänger.

Nachdem Sie das Fahrzeug abgemeldet haben, dürfen Sie es im Straßenverkehr nicht mehr bewegen und auch nicht auf öffentlichen Flächen abstellen.

Den Antrag können Sie persönlich oder Ihre Vertretung bei der zuständigen Zulassungsbehörde stellen.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verschrotten lassen, können Sie das Kennzeichen des Fahrzeugs für eine spätere Wiederzulassung üblicherweise bis zu einem Jahr reservieren lassen.

Teaser

Möchten Sie Ihr Fahrzeug abmelden, müssen Sie es bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde außer Betrieb setzen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Die zuständigen örtlichen Kfz-Behörden

Voraussetzungen

Außer Betrieb setzen können Sie Ihr Fahrzeug,

  • wenn Sie beabsichtigen, es zu verkaufen,
  • wenn Sie es vorübergehend nicht nutzen oder
  • wenn Sie es verschrotten lassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • falls vorhanden: ausgefülltes Antragsformular
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein), gegebenenfalls mit Anhängerverzeichnis
  • Kennzeichenschilder

Bei Verschrottung des Fahrzeugs sind zusätzlich vorzulegen:

  • Verwertungsnachweis oder
  • Verbleibserklärung, sofern das Fahrzeug im Ausland entsorgt wird
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), sofern diese ausgestellt worden ist

Welche Gebühren fallen an?

für Abmeldung des Fahrzeugs vor Ort bei der zuständigen Zulassungsbehörde

Verwaltungsgebühr: EUR 15,90

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html


für Abmeldung des Fahrzeugs über ein i-KFZ-Portal

Verwaltungsgebühr: EUR 2,10

https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage.html

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.

Rechtsbehelf

Widerspruch

Anträge / Formulare

Wenden Sie sich an Ihre zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL)

Fachlich freigegeben am

11.04.202408.05.2024
Aktuell gewählt: Pößneck (073..)