Bürgerservice
Bezeichnung:
Verkaufsoffene Sonntage
Beschreibung:
Leistungsbeschreibung
Verkaufsstellen sind in Thüringen an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich geschlossen. Für den Verkauf an bis zu vier Sonn- und Feiertagen im Jahr gelten Ausnahmeregelungen. Die konkreten Termine sind nicht landeseinheitlich, sondern werden vor Ort festgelegt.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihren Landkreis bzw. ihre kreisfreie Stadt.