WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes aufnehmen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Gleichzeitig müssen Sie der Behörde ein detailliertes Sicherheitskonzept gemäß dem Vorgaben des Signaturgesetzes (SigG) vorlegen.

Voraussetzungen:

  • Sie und die im Betrieb tätigen Personen besitzen die für den Betrieb erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde.
  • Sie weisen eine Deckungsvorsorge zum Ersatz von Schäden nach (Mindestsumme 250.000,00 Euro).
  • Sie erfüllen die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für den Betrieb eines Zertifizierungsdienstes.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen.

Sie führt die notwendige Akkreditierung des Zertifzierungsdienstes durch.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Mit der Anzeige ist in geeigneter Form darzulegen, dass die Voraussetzungen für den Betrieb vorliegen.

Aktuell gewählt: Pößneck (073..)