WILLKOMMEN IN

PÖẞNECK

Bürgerservice

Bezeichnung:
Freiwilliger Wehrdienst (FWD)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Wehrpflicht ist seit 1. Juli 2011 bis auf weiteres ausgesetzt. Ab diesem Zeitpunkt bietet die Bundeswehr interessierten jungen Frauen und Männern ab einem Alter von 18 Jahren einen freiwilligen Dienst für die Dauer von 1 bis 23 Monaten an.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die für Sie zuständige regionale Wehrdienstberatung.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst und zur Neuausrichtung der Bundeswehr finden Sie auf den folgenden Seiten:

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