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PÖẞNECK

Bürgerservice

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Leistungen
Architektenkammer - Recht zur Führung der Berufsbezeichnung „Architektin“ / „Architekt“ (Hochbau); ausländische Qualifikation, Niederlassung
Arzt - Vorübergehende Ausübung des Berufs im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs nach Europarecht - melden
ärztlicher und gesundheitswissenschaftlicher Dienst - Ausländische Berufsqualifikationen als Laufbahnbefähigung anerkennen
Ausländische Berufsqualifikation als Lehrerin/Lehrer aus Drittstaaten anerkennen lassen
Ausländische Berufsqualifikation als Lehrerin/Lehrer aus EU/EWR/Schweiz anerkennen lassen
Ausländische Berufsqualifikationen als Dolmetscher/in, Gebärdensprachdolmetscher/in ausüben
Ausländische Berufsqualifikationen als Übersetzer bzw. Übersetzerin ausüben
Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Ausländische Berufsqualifikationen im Bereich der Weiterbildungen in den Gesundheitsfachberufen anerkennen
Ausländische Berufsqualifikationen landesrechtlich nicht reglementierter Grüner Berufe anerkennen
Ausländische Qualifikation im Bereich der Klinischen Neuropsychologie als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder Psychologischer Psychotherapeut anerkennen
Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen
Eignungsprüfung zur Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation als Steuerberater/in ablegen
Elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) als Person in einem Gesundheitsfachberuf beantragen
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger" oder "Altenpflegerin" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus Drittstaaten Erteilung
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin" oder "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger" bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung
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